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   LAG Köln, 11.01.2006 - 2 Ta 447/05   

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https://dejure.org/2006,11016
LAG Köln, 11.01.2006 - 2 Ta 447/05 (https://dejure.org/2006,11016)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.01.2006 - 2 Ta 447/05 (https://dejure.org/2006,11016)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 2 Ta 447/05 (https://dejure.org/2006,11016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde, Vergleich, Streitgegenstand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 33 Abs. 3 RVG, § 42 Abs. 4 u. 5 GKG
    Streitwertbeschwerde, Vergleich, Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Streitwertes bei Einigung der Partein über die Nichtausübung der Anfechtung des Arbeitsvertrages und über die Nichtrückforderung der bezogenen Vergütungen; Streitwertbeschränkung bei außergerichtlicher Diskusion über das Anfechtungsrecht als eine der ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 3; GKG § 42 Abs. 4, 5
    Streitwert bei Vergleich über Anfechtung des Arbeitsvertrages und Rückforderung sämtlicher Vergütungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, Anfechtung Arbeitsvertrag, § 33 Abs. 3 RVG, § 42 Abs. 4. und 5 GKG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 06.12.2006 - 2 Ta 584/06

    Prozesskostenhilfe - Zulässige Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts unter

    Damit kann die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts in arbeitsgerichtlichen Verfahren lediglich dann erfolgen, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen (vgl. BAG 18. Juli 2005 a.a.O.; Hess. LAG vom 15. September 2006 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 11. November 2005 NZA-RR 2006, 213; Hess. LAG vom 17. August 2005 - 2 Ta 447/05, veröffentlicht in der Hessischen Landesrechtsprechungsdatenbank).

    Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf es einen von der Partei nach § 121 Abs. 1 ZPO gewählten auswärtigen Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge beiordnen, dass Reisekosten nicht erstattet werden (BAG vom 18. Juli 2005 a.a.O., BGH vom 23. Juni 2004 a.a.O.; Hess. LAG vom 17. August 2005 a.a.O.).

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